Rechtsprechung
RG, 15.05.1939 - IV 243/38 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Kann der Staatsanwalt die Ehelichkeit eines Kindes auch dadurch anfechten, daß er dem anfechtenden Ehemann als Streitgenosse beitritt? 2. Ist diese Beitrittserklärung des Staatsanwalts auch noch im Revisionsverfahren zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 160, 369
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.12.1959 - IV ZR 103/59
Ehelichkeitsanfechtung
Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone und des Bundesgerichtshofs kann die Anfechtung der Ehelichkeit durch den Staatsanwalt in der weise erfolgen, daß dieser dem Ehemann der Mutter, der die Anfechtungsklage erhoben hat, in dem darüber anhängigen Rechtsstreit als Streitgenosse beitritt; auch in der Revisionsinstanz ist ein solcher Beitritt noch möglich (RGZ 160, 369, 370; 163, 156, 164; OGHZ 3, 198, 201; BGH LM BGB § 1595 a Nr. 1; BGH Urteil vom 22. Januar 1958 - IV ZR 252/57 -).Das Reichsgericht hat in der RGZ 160, 369, 372 veröffentlichten Entscheidung die §§ 91, 92, 97 ZPO angewendet.
- BGH, 08.11.1960 - I ZR 67/59
Schadensersatz wegen grob fahrlässiger gegenständlicher Verletzung eines Patents …
So hat die Rechtsprechung z.B. den Eintritt des Staatsanwalts in den Ehelichkeitsanfechtungsstreit zugelassen, weil seine Anfechtung auf den gleichen tatsächlichen Voraussetzungen beruhe und das gleiche Ziel verfolge wie die Anfechtung des Ehemannes (RGZ 160, 369, 370). - BGH, 19.12.1956 - IV ZR 261/56
Anfechtung der Ehelichkeit
Der Senat hat es ferner in einer anderen Entscheidung für möglich erklärt, daß der Staatsanwalt sein Anfechtungsrecht geltend machen könne, indem er dem Ehemann in dem auf dessen Anfechtungsklage eingeleiteten Prozeß selbst noch in der Revisionsinstanz als Streitgenosse beitrete, unabhängig davon, ob die Klage des Ehemannes fristgemäß erhoben sei (LM § 1595 a BGB Nr. 1); er hat sich insoweit der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 160, 369) angeschlossen.