Rechtsprechung
   RG, 15.05.1939 - IV 243/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,604
RG, 15.05.1939 - IV 243/38 (https://dejure.org/1939,604)
RG, Entscheidung vom 15.05.1939 - IV 243/38 (https://dejure.org/1939,604)
RG, Entscheidung vom 15. Mai 1939 - IV 243/38 (https://dejure.org/1939,604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1939,604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der Staatsanwalt die Ehelichkeit eines Kindes auch dadurch anfechten, daß er dem anfechtenden Ehemann als Streitgenosse beitritt? 2. Ist diese Beitrittserklärung des Staatsanwalts auch noch im Revisionsverfahren zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 160, 369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 103/59

    Ehelichkeitsanfechtung

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone und des Bundesgerichtshofs kann die Anfechtung der Ehelichkeit durch den Staatsanwalt in der weise erfolgen, daß dieser dem Ehemann der Mutter, der die Anfechtungsklage erhoben hat, in dem darüber anhängigen Rechtsstreit als Streitgenosse beitritt; auch in der Revisionsinstanz ist ein solcher Beitritt noch möglich (RGZ 160, 369, 370; 163, 156, 164; OGHZ 3, 198, 201; BGH LM BGB § 1595 a Nr. 1; BGH Urteil vom 22. Januar 1958 - IV ZR 252/57 -).

    Das Reichsgericht hat in der RGZ 160, 369, 372 veröffentlichten Entscheidung die §§ 91, 92, 97 ZPO angewendet.

  • BGH, 08.11.1960 - I ZR 67/59

    Schadensersatz wegen grob fahrlässiger gegenständlicher Verletzung eines Patents

    So hat die Rechtsprechung z.B. den Eintritt des Staatsanwalts in den Ehelichkeitsanfechtungsstreit zugelassen, weil seine Anfechtung auf den gleichen tatsächlichen Voraussetzungen beruhe und das gleiche Ziel verfolge wie die Anfechtung des Ehemannes (RGZ 160, 369, 370).
  • BGH, 19.12.1956 - IV ZR 261/56

    Anfechtung der Ehelichkeit

    Der Senat hat es ferner in einer anderen Entscheidung für möglich erklärt, daß der Staatsanwalt sein Anfechtungsrecht geltend machen könne, indem er dem Ehemann in dem auf dessen Anfechtungsklage eingeleiteten Prozeß selbst noch in der Revisionsinstanz als Streitgenosse beitrete, unabhängig davon, ob die Klage des Ehemannes fristgemäß erhoben sei (LM § 1595 a BGB Nr. 1); er hat sich insoweit der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 160, 369) angeschlossen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht